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Google-Bewertung löschen lassen: Wann es funktioniert und wie Sie vorgehen

Eine einzelne Ein-Sterne-Bewertung kann den Durchschnitt eines Profils spürbar drücken, und anders als ein verärgerter Kunde am Telefon verschwindet sie nicht wieder. Besonders ärgerlich ist das, wenn die Bewertung erkennbar unfair ist: kein Text, kein nachvollziehbarer Kundenkontakt, womöglich ein Ex-Mitarbeiter oder ein Wettbewerber dahinter. Die zentrale Antwort gleich vorab: Google muss eine Bewertung löschen, wenn sie rechtswidrig ist. Und rechtswidrig sind deutlich mehr Bewertungen, als die meisten Betroffenen vermuten. Entscheidend ist nicht, ob Ihnen die Bewertung schadet, sondern ob sie eine der rechtlichen Grenzen überschreitet. Welche das sind, wie das Löschverfahren tatsächlich abläuft und warum das eigenhändige Melden über den Google-Button so oft scheitert, erklärt diese Seite.

Google-Bewertung löschen lassen

Löschungschance einschätzen lassen.

Schicken Sie uns die Bewertung; ein Screenshot oder der Link genügt. Die Medienanwälte prüfen kostenlos, ob eine Löschung rechtlich durchsetzbar ist, und sagen Ihnen ehrlich, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. Erst wenn Sie sich nach dem kostenlosen Erstgespräch für eine Beauftragung entscheiden, entstehen Kosten, die wir vorab transparent beziffern.

Übersicht

Welche Google-Bewertungen gelöscht werden müssen

Meinungen sind geschützt, auch harte. Wer Ihre Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat und sie schlecht fand, darf das schreiben. Die Löschpflicht beginnt dort, wo eine Bewertung mehr behauptet, als sie darf. In der Praxis sind das vor allem fünf Konstellationen: Es fehlt jeder Kundenkontakt, die Bewertung stammt also nicht von einem echten Kunden oder Patienten. Die Bewertung enthält falsche Tatsachenbehauptungen, etwa erfundene Abläufe oder unzutreffende Preisangaben. Sie überschreitet die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung, bei der nicht mehr die Leistung, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht. Sie stammt erkennbar von einem Wettbewerber oder wurde gekauft. Oder sie verletzt Rechte Dritter, etwa durch die Nennung von Mitarbeiternamen mit ehrverletzenden Zusätzen.

Häufig verschwimmen diese Kategorien: Eine Rezension mischt zulässige Meinung mit falschen Fakten. Dann kommt es auf die genaue Analyse an, denn schon eine einzige unwahre Tatsachenbehauptung kann die Löschung der gesamten Bewertung tragen.

Der Sonderfall: 1-Sterne-Bewertung ohne Text

Die kommentarlose Ein-Sterne-Wertung ist der häufigste Frustfall und zugleich ein rechtlich interessanter. Ohne Text lässt sich nicht erkennen, worauf die Bewertung beruht; ob überhaupt ein Kontakt bestand, weiß nur der Verfasser. Genau daran setzt das Löschverfahren an: Bestreiten Sie den Kundenkontakt, muss Google beim Verfasser nachfragen und sich den Kontakt belegen lassen. Kann oder will der Bewertende das nicht, ist die Bewertung zu entfernen. In der Praxis scheitern gerade anonyme Sternebewertungen ohne Text überdurchschnittlich oft an dieser Nachweispflicht, vorausgesetzt, das Prüfverfahren wird korrekt angestoßen und konsequent nachgehalten.

Warum das Melden über Google so oft scheitert

Der „Bewertung melden“-Button prüft in erster Linie Verstöße gegen die Google-Richtlinien: Spam, Hassrede, offensichtlich themenfremde Inhalte. Die rechtlich entscheidenden Fragen, ob eine Tatsachenbehauptung wahr ist oder ein Kundenkontakt bestand, kann dieses automatisierte Verfahren kaum bewerten. Die Standardantwort lautet entsprechend oft, die Rezension verstoße nicht gegen die Richtlinien. Das anwaltliche Vorgehen setzt eine Stufe höher an: Es stützt die Beanstandung auf konkrete Rechtsverletzungen, adressiert die dafür zuständige Stelle bei Google und löst damit die Prüfpflichten aus, die die Rechtsprechung Bewertungsportalen auferlegt hat. Ein weiterer Unterschied liegt in der Konsequenz: Bleibt Google untätig oder fällt die Prüfung fehlerhaft aus, folgt der nächste Schritt bis hin zum gerichtlichen Verfahren, ein Weg, der Einzelmeldungen über den Button verschlossen bleibt.

So läuft das anwaltliche Löschverfahren ab

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir zunächst die Erfolgsaussichten und teilen Ihnen das Ergebnis offen mit, auch dann, wenn wir von einer Beauftragung abraten. Entscheiden Sie sich für das Vorgehen, beanstanden wir die Bewertung mit juristischer Begründung gegenüber Google und setzen eine Frist. Google leitet die Beanstandung in der Regel an den Verfasser weiter; bleibt dessen Reaktion aus oder überzeugt sie nicht, muss die Bewertung entfernt werden. Parallel prüfen wir, ob sich der Verfasser ermitteln lässt. Gegen Ex-Mitarbeiter, Wettbewerber oder notorische Falschbewerter kommen eigene Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche in Betracht. Verweigert Google die Löschung trotz klarer Rechtslage, setzen wir den Anspruch gerichtlich durch.

Dauer, Erfolgsaussichten und Kosten

Viele Verfahren sind innerhalb weniger Wochen abgeschlossen; dauert die Prüfung durch Google länger oder wird ein Gericht nötig, entsprechend mehr. Seriös lässt sich keine pauschale Erfolgsquote versprechen. Die Aussichten hängen vom Inhalt der Bewertung ab, und genau deshalb steht die kostenlose Ersteinschätzung am Anfang: Sie erfahren vor jeder Kostenentscheidung, wie wir Ihre Chancen bewerten. Die Vergütung besprechen wir transparent vor der Beauftragung; bei rechtswidrigen Bewertungen kommt zudem in Betracht, die Kosten vom Verfasser erstattet zu verlangen, sofern er ermittelbar ist.

Kununu, Jameda, Trustpilot und andere Portale

Die Grundsätze gelten portalübergreifend, die Verfahren unterscheiden sich jedoch im Detail: Kununu-Bewertungen werfen arbeitsrechtliche Fragen auf, bei Jameda kommt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient hinzu, Trustpilot und Glassdoor haben eigene Prüfprozesse. Für jedes Portal finden Sie eine eigene Seite mit dem konkreten Vorgehen: Kununu, Jameda, Trustpilot. Steckt hinter den Bewertungen eine gezielte Kampagne, etwa nach einer Kündigung oder einem Geschäftsstreit, lesen Sie ergänzend unsere Seite zu Lügen und Gerüchten im Internet.

What you should know

Häufige Fragen zum Löschen von Bewertungen

Im Regelfall einige Wochen: Beanstandung, Weiterleitung an den Verfasser, Prüfung durch Google. Reagiert der Verfasser nicht, geht es oft schneller; wird ein gerichtliches Verfahren nötig, länger. Eine konkrete Einschätzung erhalten Sie im Erstgespräch.

Ja. Der Anspruch richtet sich gegen Google als Portalbetreiber und setzt nicht voraus, dass der Verfasser bekannt ist. Bestreiten Sie den Kundenkontakt, muss der anonyme Bewertende ihn gegenüber Google belegen. Kann er das nicht, wird gelöscht.

Ja, und in vielen Fällen ist eine sachliche Antwort sinnvoll. Vorsicht allerdings bei laufenden Löschverfahren und bei allem, was Rückschlüsse auf Kunden- oder Patientendaten zulässt; hier drohen eigene Rechtsverstöße. Wir stimmen die Antwort auf Wunsch mit ab.

Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind wettbewerbswidrig, auch positive beim Mitbewerber. Gegen solche Praktiken kann mit Abmahnung und Unterlassungsklage vorgegangen werden; das prüfen wir auf Wunsch mit.