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Jameda-Bewertung löschen lassen: Der Weg für Ärzte und Heilberufe

Für kaum eine Berufsgruppe wiegen Online-Bewertungen so schwer wie für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten: Die Jameda-Note entscheidet mit, wer im Wartezimmer sitzt. Anders als der Gastronom kann der Arzt auf eine unfaire Bewertung nicht einfach öffentlich erwidern, denn die Schweigepflicht verbietet jede Äußerung zur Behandlung, selbst wenn der Patient sie selbst öffentlich gemacht hat. Genau diese Asymmetrie macht das Löschverfahren für Heilberufe so wichtig: Es ist der Weg, sich gegen unwahre oder erfundene Bewertungen zu wehren, ohne die eigene Berufspflicht zu riskieren. Wie das Verfahren bei Jameda funktioniert, welche Bewertungen entfernt werden müssen und was für das Profil insgesamt gilt, erklärt diese Seite. Die portalübergreifenden Grundlagen stehen auf der Seite Google-Bewertung löschen, die für Praxen meist parallel relevant ist.

Jameda-Bewertung

Bewertung prüfen lassen, ohne Risiko für die Schweigepflicht.

Senden Sie uns den Link zur Bewertung; Patientendaten benötigen wir dafür zunächst nicht. Die Medienanwälte prüfen kostenlos, ob die Bewertung angreifbar ist, und führen das Verfahren so, dass Ihre berufsrechtlichen Pflichten gewahrt bleiben. Einen Überblick über unsere Arbeit im Reputationsschutz finden Sie auf der Seite für Unternehmen.

Inhalt dieser Seite

Welche Jameda-Bewertungen entfernt werden müssen

Die Meinungsfreiheit deckt auch beim Arzt viel: Wer die Wartezeit unzumutbar oder die Aufklärung unverständlich fand, darf das schreiben, und schlechte Noten allein sind kein Löschgrund. Angreifbar wird die Bewertung in drei typischen Konstellationen. Erstens beim fehlenden Behandlungskontakt: Bewertungen von Personen, die nie Patient waren, etwa der verärgerte Angehörige, der Anrufer ohne Termin, im schlimmsten Fall eine gezielte Fremdbewertung. Zweitens bei unwahren Tatsachenbehauptungen, die im medizinischen Kontext oft klar überprüfbar sind: behauptete Behandlungsfehler, erfundene Diagnosen, falsche Angaben zu Abrechnung oder Terminablauf. Drittens bei Schmähkritik und persönlichen Angriffen, die nicht mehr die Behandlung bewerten, sondern den Arzt als Person herabsetzen. Eine Besonderheit der Heilberufe kommt hinzu: Bewertungen, die erkennbar auf einem völlig anderen Konflikt beruhen, etwa dem Streit über eine Rechnung oder einer abgelehnten Krankschreibung, aber als Behandlungskritik verkleidet werden, lassen sich häufig über die enthaltenen Falschbehauptungen zu Fall bringen.

Das Prüfverfahren: Behandlungskontakt beweisen

Der Ablauf ähnelt dem anderer Portale, hat aber eine für Ärzte günstige Pointe. Nach qualifizierter Beanstandung muss Jameda die Bewertung prüfen und den Verfasser auffordern, den Behandlungskontakt zu belegen, etwa durch Terminbestätigungen, Rezepte oder Unterlagen, die das Portal einsehen kann, ohne Ihre Mitwirkung und ohne dass Sie Patientendaten offenlegen. Die Nachweislast liegt also gerade nicht bei Ihnen; Sie müssen keine Karteikarten durchforsten und dürfen es unter Schweigepflichtgesichtspunkten häufig nicht einmal. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu löschen, woran anonyme Racheeinträge regelmäßig scheitern. Bei inhaltlichen Angriffen auf konkrete Behandlungsaussagen führen wir die Auseinandersetzung so, dass die Argumentation auf der Ebene der Darlegungslast bleibt und Ihre Verschwiegenheit unangetastet lässt. Verweigert das Portal die Löschung trotz überzeugender Beanstandung, stehen die gerichtlichen Schritte offen. Arztbewertungen gehören zu den am besten ausgeleuchteten Feldern der Portalrechtsprechung.

Antworten trotz Schweigepflicht: Geht das?

Die öffentliche Kommentarfunktion ist für Heilberufe ein Minenfeld: Schon die Bestätigung, dass die bewertende Person Patient war, kann die Schweigepflicht verletzen, von Details der Behandlung ganz zu schweigen. Möglich bleibt eine neutrale Antwort, die weder das Behandlungsverhältnis bestätigt noch auf Einzelheiten eingeht: der Hinweis auf die generellen Praxisabläufe, das Angebot des direkten Gesprächs, die Feststellung, dass man zu Einzelfällen aus rechtlichen Gründen öffentlich nichts sagen darf. Ob eine solche Antwort im konkreten Fall klug ist oder das Löschverfahren stört, gehört zur Strategie. Als Faustregel gilt: erst die rechtliche Prüfung, dann die Kommunikation, nie umgekehrt. Formulierungen prüfen wir auf Wunsch mit, bevor sie online gehen.

Kann ich mein Jameda-Profil ganz löschen lassen?

Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch, und die ehrliche Antwort ist differenziert. Das Basisprofil mit berufsbezogenen Daten wie Name, Fachrichtung und Praxisanschrift müssen Ärzte nach der Rechtsprechung grundsätzlich hinnehmen: Das Informationsinteresse der Patienten überwiegt, solange das Portal seine Rolle als neutraler Informationsmittler wahrt. Verlässt das Portal diese Neutralität, etwa indem zahlende Ärzte gegenüber nicht zahlenden strukturell bevorzugt werden, kann der Anspruch auf vollständige Löschung des Profils in Betracht kommen; die Gerichte haben Jameda hier in der Vergangenheit Grenzen gezogen. Für die meisten Praxen ist die realistische Strategie deshalb nicht das Verschwinden vom Portal, sondern die konsequente Bereinigung: rechtswidrige Bewertungen entfernen, das Profil aktuell halten und den Notenschnitt damit dem tatsächlichen Bild der Praxis annähern.

What you should know

Häufige Fragen zu Bewertungen auf Jameda

Für das Löschverfahren ist das nicht nötig; der Nachweis läuft zwischen Portal und Verfasser. Eigene Nachforschungen mit anschließender Konfrontation bergen berufsrechtliche Risiken und schaden dem Verfahren eher. Die Identität wird nur relevant, wenn eigene Ansprüche gegen den Verfasser verfolgt werden sollen.

Die Grundsätze ja, die Abläufe unterscheiden sich im Detail. Praxen sind fast immer parallel auf Google bewertet; dort greifen die Regeln der Seite Google-Bewertung löschen. Weitere Gesundheitsportale beanstanden wir nach demselben Muster mit.

Oft ja: Alte Ein-Sterne-Bewertungen drücken den Schnitt dauerhaft, und der fehlende Behandlungsnachweis lässt sich auch nach Jahren nicht nachholen. Gerade Altlasten fallen im Prüfverfahren häufig ersatzlos weg.

Ihre Praxis verdient eine Bewertung, die der Realität entspricht: Lassen Sie den Eintrag jetzt kostenlos prüfen.