Cyberangriff entdeckt? Die 72-Stunden-Frist läuft bereits.
Während Ihre IT die Systeme sichert, laufen die juristischen Fristen: Datenpannen sind der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu melden, Cyberversicherungen verlangen unverzügliche Anzeige, Kunden und Vertragspartner haben Informationsrechte. Wir übernehmen die rechtliche Seite Ihres Notfalls, parallel zur technischen Abwehr und ab der ersten Stunde.
Das übernehmen wir sofort
- Pflichten und Fristen klären: Wir prüfen, welche Meldepflichten Ihr Fall auslöst (Datenschutzaufsicht, BSI, Versicherung, Vertragspartner), und erledigen die 72-Stunden-Meldung fristgerecht, auch auf vorläufiger Faktenbasis.
- Entscheidungen absichern: Lösegeldfrage, Betroffeneninformation, Einbindung der Forensik: Wir strukturieren die Entscheidungen der Geschäftsführung so, dass sie rechtlich belastbar und dokumentiert sind.
- Kommunikation steuern: Vom Kundenanschreiben bis zur Presseanfrage wird jede Auskunft geprüft, bevor sie das Haus verlässt. So behalten Sie die Hoheit über die Darstellung des Vorfalls.
Bis wir sprechen: drei Dinge
Halten Sie den Zeitpunkt der Entdeckung und alle bisherigen Schritte schriftlich fest; diese Chronologie brauchen wir für jede Meldung. Prüfen Sie, ob eine Cyberversicherung besteht, und melden Sie den Vorfall dort noch nicht ohne Abstimmung der Formulierung. Und begrenzen Sie den Kreis der Informierten, bis die Kommunikationslinie steht. Die vollständige rechtliche Einordnung finden Sie in unserem Ratgeber Unternehmen gehackt: Was tun?
Cyberangriff entdeckt?
Jetzt Vorfall melden. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Beschreiben Sie kurz, was entdeckt wurde und wann. Werktags melden wir uns innerhalb weniger Stunden mit der Einschätzung, welche Fristen laufen und was zuerst zu tun ist. Häufig übernimmt die Cyberversicherung die Kosten der rechtlichen Begleitung; auch das prüfen wir zu Beginn.
Die Medienanwälte arbeiten im Cyber-Notfall Hand in Hand mit IT-Forensikern, Datenschutzbeauftragten und Ihrer Unternehmenskommunikation. Unser Part ist die rechtliche Führung durch den Vorfall, von der ersten Meldung bis zur Aufarbeitung gegenüber Behörden, Versicherern und Öffentlichkeit.
