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Falsche Berichterstattung: Welche Mittel Ihnen jetzt zustehen

Der Artikel ist draußen, und er stimmt nicht: Behauptungen sind falsch, Zitate verdreht, Zusammenhänge so verkürzt, dass ein schiefes Bild entsteht. Viele Betroffene glauben, gegen die Presse ohnehin nichts ausrichten zu können, ein Irrtum, der die Gegenseite freut. Tatsächlich gilt: Falsche Tatsachenbehauptungen genießen keinen Schutz der Pressefreiheit. Gegen sie stehen Ihnen mehrere Instrumente zur Verfügung, die unterschiedlich wirken und unterschiedlich schnell greifen: die Unterlassung, die Gegendarstellung, die Richtigstellung und in schweren Fällen die Geldentschädigung. Die Kunst liegt weniger im Ob als im Wie: welche Passage mit welchem Mittel angegriffen wird und in welcher Reihenfolge. Genau das sortiert diese Seite.

Falsche Berichterstattung?

Lassen Sie den Artikel prüfen, bevor Fristen verstreichen.

Schicken Sie uns den Link oder ein PDF des Beitrags. Die Medienanwälte prüfen kostenlos, welche Passagen angreifbar sind und welches Vorgehen die besten Aussichten hat. Gerade bei der Gegendarstellung und im Eilverfahren zählt jeder Tag. Einen Überblick über unsere Vertretung im Presserecht finden Sie auf der Übersichtsseite Presse.

Inhalt dieser Seite

Was angreifbar ist: Tatsache oder Meinung?

Am Anfang jeder Prüfung steht eine Unterscheidung, die über alles Weitere entscheidet. Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich: „Der Betrieb wurde dreimal vom Gesundheitsamt beanstandet“ ist wahr oder falsch. Ist die Behauptung falsch, ist sie angreifbar, und zwar unabhängig davon, wie höflich sie formuliert wurde. Meinungsäußerungen und Wertungen sind dagegen grundsätzlich geschützt, selbst wenn sie scharf oder ungerecht wirken. Die Grenze verläuft dort, wo die Wertung auf falschen Tatsachen aufbaut oder in reine Herabsetzung ohne Sachbezug umschlägt. In der Praxis mischen Artikel beides in einem Satz. Häufig steckt die eigentliche Rechtsverletzung nicht in der wörtlichen Aussage, sondern in dem Eindruck, den Auslassungen und Andeutungen beim Leser erzeugen. Auch diese sogenannte verdeckte Behauptung lässt sich angreifen, verlangt aber präzise juristische Arbeit am Text.

Die vier Instrumente im Vergleich

Die Unterlassung ist das Arbeitspferd des Presserechts: Der Verlag verpflichtet sich, freiwillig nach Abmahnung oder gezwungen per einstweiliger Verfügung, die falsche Behauptung nicht weiter zu verbreiten. Sie wirkt für die Zukunft, erfasst die Online-Fassung und schreckt Übernahmen durch andere Medien ab. Die Gegendarstellung gibt Ihnen das Recht, der Tatsachenbehauptung an vergleichbarer Stelle Ihre eigene Version entgegenzusetzen. Sie ist schnell und öffentlichkeitswirksam, aber formal äußerst streng und mit dem Nachteil verbunden, das Thema noch einmal aufzurufen. Die Richtigstellung geht weiter: Hier muss die Redaktion selbst erklären, falsch berichtet zu haben; sie setzt den Nachweis der Unwahrheit voraus und braucht meist ein Hauptsacheverfahren. Die Geldentschädigung schließlich kommt bei schweren, anders nicht ausgleichbaren Verletzungen in Betracht, etwa bei ehrenrührigen Falschmeldungen mit großer Reichweite. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Ziel ab: Wer vor allem will, dass die Behauptung verschwindet, fährt mit der Unterlassung oft besser als mit einer Gegendarstellung, die das Thema erneut auf die Titelseite hebt.

Der Sonderfall Falschzitat

Wer Ihnen Worte in den Mund legt, die Sie so nicht gesagt haben, verletzt Ihr Persönlichkeitsrecht in besonders geschützter Weise, denn das Zitat trägt Ihre Autorität, nicht die des Journalisten. Das gilt für erfundene Aussagen ebenso wie für sinnentstellend gekürzte. Falschzitate sind vor Gericht regelmäßig gut durchsetzbar, setzen aber voraus, dass sich der tatsächliche Wortlaut rekonstruieren lässt: E-Mails, Gesprächsnotizen oder Zeugen des Interviews werden hier zum entscheidenden Material. Auch deshalb lohnt es sich, Interviews nur schriftlich oder mit dokumentiertem Verlauf zu geben, ein Punkt, den wir auf der Seite Presseanfrage erhalten vertiefen.

Warum Sie schnell handeln müssen

Zwei Uhren laufen gegen Sie. Die Gegendarstellung muss „unverzüglich“ verlangt werden; je nach Landespressegesetz und Konstellation können schon wenige Wochen zu spät sein. Und die einstweilige Verfügung setzt Dringlichkeit voraus: Wer nach Kenntnis des Artikels zu lange wartet, verliert den Eilrechtsschutz und muss den langen Klageweg gehen. Hinzu kommt ein praktischer Grund: Je länger die Falschmeldung online steht, desto tiefer setzt sie sich in Suchergebnissen, Übernahmen und Archiven fest. Sichern Sie deshalb sofort den Beitrag als PDF oder Screenshot mit Datum. Artikel werden nach Abmahnungen gern stillschweigend verändert, und dann fehlt der Beleg für die ursprüngliche Fassung.

Kann ich eine Zeitung verklagen, und lohnt sich das?

Ja, und die Erfolgsaussichten sind bei falschen Tatsachenbehauptungen gut, denn deutsche Gerichte nehmen den Ehrschutz ernst. Die ehrlichere Frage ist die nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis, und sie lässt sich fast immer beantworten, bevor Kosten entstehen: In der Mehrzahl der Fälle lenken Verlage bereits auf die anwaltliche Abmahnung hin ein, weil sie das Prozessrisiko kennen; die Kosten der berechtigten Abmahnung hat im Erfolgsfall die Gegenseite zu tragen. Bleibt der Verlag hart, entscheiden Sie auf Grundlage unserer Einschätzung, ob das gerichtliche Verfahren den Einsatz wert ist. Und wenn der Beitrag Jahre später noch in den Suchtreffern auftaucht, gibt es einen zweiten Hebel: die Entfernung aus Google und Online-Archiven.

What you should know

Häufige Fragen zu falscher Berichterstattung

Ja, wenn Sie für einen relevanten Personenkreis erkennbar sind, etwa durch Beruf, Ort und Funktion. Die rechtliche Bewertung ist dann dieselbe wie bei voller Namensnennung.

Bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen muss grundsätzlich die Presse belegen, dass sie wahr sind, nicht Sie das Gegenteil. Ihre Aufgabe ist vor allem, den Sachverhalt und vorhandene Belege vollständig aufzubereiten; den Rest übernimmt die juristische Argumentation.

Nicht automatisch. Die stillschweigende Änderung beseitigt weder die Wiederholungsgefahr noch die bereits eingetretene Rufschädigung. Unterlassungserklärung, Richtigstellung oder Entschädigung können weiterhin durchsetzbar sein, sofern die Ursprungsfassung gesichert wurde.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach nennen wir Ihnen die Kosten je Schritt (Abmahnung, Eilverfahren, Klage) und prüfen zugleich, ob die Gegenseite oder eine Rechtsschutzversicherung sie tragen muss.

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