Presse und Berichterstattung: Ihr Weg je nach Situation
Ob eine Recherche gerade erst beginnt oder ein Artikel seit Jahren die Google-Treffer anführt: Gegen unzulässige Berichterstattung gibt es zu jedem Zeitpunkt wirksame Mittel. Entscheidend ist, wo Sie stehen. Vor der Veröffentlichung lässt sich der Inhalt noch beeinflussen, danach geht es um Unterlassung, Richtigstellung und die Sichtbarkeit bei Google. Die Medienanwälte vertreten Betroffene bundesweit in allen Phasen. Wählen Sie die Situation, die Ihrer entspricht:
Ein Journalist stellt Fragen
Die Recherche läuft, eine Frist ist gesetzt, noch ist nichts erschienen. Jetzt entscheidet sich, wie berichtet wird: ob Sie antworten, wie Sie antworten und was die Redaktion rechtlich beachten muss. Der wichtigste Moment für eine Intervention und unser meistgefragtes Mandat.
Ein Artikel stellt Sie falsch dar
Der Beitrag ist erschienen, enthält falsche Behauptungen, verdrehte Zitate oder verletzt Ihre Privatsphäre. Von der Unterlassung im Eilverfahren über die Gegendarstellung bis zur Geldentschädigung: Hier lesen Sie, welche Ansprüche bestehen und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind.
Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren
Gegen Sie wird ermittelt, und die Presse weiß davon. Wann Ihr Name genannt werden darf, welche Fehler Redaktionen bei der Verdachtsberichterstattung machen und wie eng die Abstimmung mit der Strafverteidigung sein muss. Diskret erklärt.
Ein alter Artikel verfolgt Sie bei Google
Das Verfahren ist eingestellt, der Vorfall Jahre her, aber der Artikel erscheint bei jeder Suche nach Ihrem Namen. Wie Auslistung, nachträgliche Anonymisierung und das Recht auf Vergessenwerden funktionieren.
Presse und Berichterstattung
Nicht sicher, welcher Weg der richtige ist?
Dann beginnen Sie mit dem kostenlosen Erstgespräch: Sie schildern die Lage, wir ordnen sie ein und nennen Ihnen Chancen, Risiken und die zu erwartenden Kosten. Läuft bereits eine Frist, nutzen Sie die Soforthilfe bei Presseanfragen.
