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Foto ohne Erlaubnis im Internet: Ihr Recht am eigenen Bild durchsetzen

Manchmal ist es das Partyvideo, das plötzlich in einer Story auftaucht, manchmal die Aufnahme vom Spielplatz, auf der das eigene Kind gut erkennbar ist, manchmal das heimlich gefilmte Streitgespräch mit dem Nachbarn. Gemeinsam ist allen Fällen die Grundregel, mit der jede Antwort beginnt: Bilder und Videos, auf denen Sie erkennbar sind, dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. So steht es seit über hundert Jahren im Kunsturhebergesetz, und daran hat auch Social Media nichts geändert. Im Gegenteil: Die Rechtsprechung wendet das Recht am eigenen Bild auf Instagram-Storys genauso an wie früher auf Zeitungsfotos. Was das konkret bedeutet, wo die Ausnahmen liegen, wie die Löschung praktisch gelingt und wann zusätzlich Geld zu holen ist, erklärt diese Seite.

Foto ohne Erlaubnis im Internet?

Wir lassen die Aufnahme entfernen, auf allen Plattformen.

Schicken Sie uns den Link oder Screenshot der Veröffentlichung. Die Medienanwälte prüfen kostenlos, ob die Verbreitung rechtswidrig ist, und übernehmen dann Löschung, Unterlassung und, wo angezeigt, die Durchsetzung von Schmerzensgeld. Bei intimen Aufnahmen gilt ein eigener, besonders diskreter Ablauf: zur vertraulichen Soforthilfe.

Inhalt dieser Seite

Die Grundregel und ihre Ausnahmen

Einwilligung zuerst: Das ist der Ausgangspunkt, und die Einwilligung muss sich auf die konkrete Veröffentlichung beziehen. Wer beim Vereinsfest in die Kamera gelächelt hat, hat damit nicht erlaubt, dass das Bild später eine Werbeanzeige schmückt. Ausnahmen kennt das Gesetz vor allem für Bilder der Zeitgeschichte, für Aufnahmen, auf denen Personen nur als Beiwerk einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen, und für Bilder von Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen. In der Praxis werden diese Ausnahmen regelmäßig überdehnt: Dass ein Foto auf einem öffentlichen Platz entstand, macht es nicht zum zeitgeschichtlichen Ereignis, und wer im Mittelpunkt der Aufnahme steht, ist kein Beiwerk. Selbst wo eine Ausnahme greift, endet sie dort, wo berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, etwa bei bloßstellenden oder aus dem Zusammenhang gerissenen Darstellungen.

Darf man mich überhaupt filmen oder fotografieren?

Hier hilft eine Unterscheidung, die viele Konflikte entwirrt: Die Aufnahme und die Veröffentlichung sind zwei verschiedene Schritte mit verschiedenen Regeln. Das bloße Fotografieren im öffentlichen Raum ist rechtlich schwerer zu fassen als das Posten. Verboten ist es aber jedenfalls dort, wo Ihre Privatsphäre beginnt: in Wohnungen und geschützten Rückzugsräumen, bei heimlichen Aufnahmen in höchstpersönlichen Situationen und bei bloßstellenden Aufnahmen hilfloser Personen. Für den Alltag bedeutet das: Gegen den Nachbarn, der über den Zaun filmt, oder die dauerhaft auf Ihr Grundstück gerichtete Kamera können Sie bereits gegen die Aufnahme selbst vorgehen. Wird zusätzlich veröffentlicht, auch „nur“ in einer WhatsApp-Gruppe oder einem Status, denn beides ist eine Verbreitung, kommt das Recht am eigenen Bild in voller Schärfe hinzu.

Fotos vom Kind ohne Erlaubnis

Kinderbilder genießen besonderen Schutz, denn Kinder können die Tragweite einer Veröffentlichung nicht selbst überblicken. Die Einwilligung liegt bei den Sorgeberechtigten, bei gemeinsamem Sorgerecht grundsätzlich bei beiden. Daraus folgen die zwei häufigsten Streitfälle. Dritte, die fremde Kinder posten (die Kita-Begleitung, der Trainer, andere Eltern vom Geburtstag), müssen die Bilder auf Verlangen entfernen; hier sind die Ansprüche besonders klar. Und getrennte Eltern, von denen einer Bilder des gemeinsamen Kindes veröffentlicht: Auch hier kann der andere Elternteil die Löschung verlangen, insbesondere bei reichweitenstarken oder kommerziellen Veröffentlichungen. Unser Rat aus der Praxis: erst das klärende Gespräch mit klarer Frist, dann das anwaltliche Schreiben. In dieser Reihenfolge bleiben die meisten Fälle unterhalb der Eskalationsschwelle, ohne dass Sie nachgeben müssen.

Löschung in der Praxis: Instagram, TikTok, WhatsApp und Co.

Der schnellste Weg führt zweigleisig. Der Verbreiter selbst wird zur Löschung und Unterlassung aufgefordert, mit strafbewehrter Erklärung, damit das Bild nicht nächste Woche wieder auftaucht. Parallel melden wir den Inhalt der Plattform; Instagram, TikTok, YouTube und Facebook müssen rechtswidrige Inhalte nach qualifizierter Meldung entfernen, und eine anwaltlich begründete Beanstandung wird erfahrungsgemäß deutlich ernster genommen und schneller bearbeitet als der Standard-Meldebutton. Kniffliger sind geschlossene Räume wie WhatsApp-Gruppen oder Storys, die nach 24 Stunden verschwinden. Hier zählt die schnelle Beweissicherung, denn der Unterlassungsanspruch besteht auch nach dem Verschwinden der konkreten Story fort. Taucht dieselbe Aufnahme später als Bearbeitung oder gar als KI-Fälschung wieder auf, greifen die Ansprüche ebenfalls; für künstlich erzeugte Bilder finden Sie Details auf unserer Seite zu Deepfakes und KI-Fälschungen, bei missbräuchlich aufgebauten Profilen mit Ihren Fotos hilft die Seite Fake-Profile weiter.

Wann gibt es Schmerzensgeld?

Nicht jede unerlaubte Veröffentlichung begründet eine Geldzahlung, aber mehr Fälle, als Betroffene vermuten. Eine Geldentschädigung kommt in Betracht, wenn die Verletzung schwer wiegt und anders nicht auszugleichen ist: bei bloßstellenden oder entwürdigenden Darstellungen, bei großer Reichweite, bei hartnäckiger Weiterverbreitung trotz Aufforderung und ganz regelmäßig bei intimen Aufnahmen. Daneben steht die kommerzielle Schiene: Wer Ihr Bild ungefragt für Werbung oder sonst geschäftlich nutzt, schuldet eine fiktive Lizenzgebühr. Sie werden so gestellt, als hätte man Ihre Erlaubnis ordentlich bezahlt. Ob und in welcher Höhe sich Ansprüche lohnen, gehört zur kostenlosen Ersteinschätzung dazu.

What you should know

Häufige Fragen zu Fotos im Internet

Entscheidend ist die Erkennbarkeit, nicht die Bildposition. Sind Sie identifizierbar, notfalls über Kleidung, Umfeld oder Kontext, und nicht bloßes Beiwerk der eigentlichen Szene, gilt das Recht am eigenen Bild.

Die Löschung beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. Erst die strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt sicher, dass die Aufnahme nicht erneut gepostet oder weitergegeben wird. Gerade in Konfliktbeziehungen ist das der entscheidende Punkt.

Ja. Das Recht am eigenen Bild erfasst Bewegtbild ebenso wie Fotos, einschließlich Storys, Reels und Streams. Bei flüchtigen Formaten ist die sofortige Beweissicherung besonders wichtig.

Eine Einwilligung deckt nur den vereinbarten Rahmen und kann bei gewichtigen Gründen für die Zukunft widerrufen werden, etwa nach dem Ende einer Beziehung oder bei völlig veränderter Nutzung. Ob ein Widerruf trägt, prüfen wir im Einzelfall.

Das Bild ist noch online? Lassen Sie die Veröffentlichung jetzt kostenlos prüfen. Meist wissen Sie noch am selben Tag, woran Sie sind.